"We must make the building of a free society once more an intellectual adventure, a deed of courage." – F.A. von Hayek

Beiträge mit Schlagwort ‘Tanzverbot’

Persönliche Erklärung zur Tanzverbots-Demo in Kassel

Tatsächlich haben wir Piraten es in ZDF, n-tv, RTL und auf youtube geschafft (toller Film michamo!). Natürlich freue ich mich darüber sehr. Auf der PPH-Liste gab es zu allen Tanzverbots-Aktionen (parteiintern) einige Kritik von Piraten an Piraten … und einige Kritik an den Kritikern. Ich verstehe die Kritik gut und als Anmelder der Demo in Kassel möchte ich mich gern nochmal dazu erklären: (mehr …)

Demo am 6.4.12: Tanzdemos gegen das Karfreitagstanzverbot heute erlauben!

Gegen das Verbot der für morgen geplanten Demo gegen das Tanzverbot in Gießen wollen wir demonstrieren.

Gestern Abend wurde dazu ein Vorstandsbeschluss gefasst und ich habe die Demo für

Freitag, 6.4.2012 um 13.00 Uhr (voraussichtlich Königsplatz)

angemeldet. (mehr …)

Tanzverbot am Karfreitag? Ein Hoch! auch das Gießener Ordnungsamt

In Frankfurt und Gießen haben die PIRATEN Demos gegen das Tanzverbot angemeldet. Alle wurden bisher untersagt (1 und 2). Die Untersagungsverfgung, die im Wege der Ersatzvornahme ergangen ist, ist es wert, gelesen zu werden (PDF). Dort heißt es über dem Namenszug des Regierungspräsidenten Ronald Schill Dr. Witteck u.A.:

Die Stadt Gießen hat eine entsprechende Weisung durch das Regierungspräsidium abgelehnt. Stattdessen hat sie dessen Selbsteintritt gewünscht. Damit hat sie klar zu verstehen gegeben, dass sie einer entsprechenden Weisung durch das Regierungspräsidium, ein Verbot der Veranstaltung auszusprechen, nicht nachkommen würde. Einen Selbsteintritt des Regierungspräsidiums zu Fordern macht nur Sinn unter der Prämisse, das Verbot als Stadt Gießen nicht selbst aussprechen zu wollen.

Weiter heißt es:

Wie bereits mitgeteilt, verbietet § 8 Abs. 1 Nr. 3 HFeiertagsG am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn diese nicht den diesem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter tragen.

Der Veranstalter würde durch den von ihm ausgewählten Veranstaltungsort – Kirchenplatz – direkt neben bzw. an der Stelle einer zerstörten Kirche, also quasi vor der Haustür eines gottesdienstlichen Gebäudes zudem gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Er verstieße im Ergebnis auch gegen die grundgesetzlich geschützte ungestörte Religionsausübung, die einen gewissen Respekt vor jeder Religion, hier der christlichen, einfordert, in provokanter Art und Weise.
Die geplante Veranstaltung mit der Bezeichnung „Tanzen gegen das Tanzverbot“ würde zudem eine Tanzveranstaltung darstellen. Damit verstieße sie auch – auch nach Auflösung der Versammlung – gegen das Verbot aus § 8 Abs. 1 Nr. 1 HessFeiertagsG.

Wohlgemerkt: neben einer zerstörten (!) Kirche!

Auch sonst ist die Verfügung so ziemlich das juristisch Schwächste, was ich seit langem gelesen habe: keine Abwägung der Freiheitsgüter. Die negative Religionsfreiheit wird nicht einmal erwähnt. Kein Wort zur Frage der Eröffnung des Schutzbereiches der betroffenen Gläubigen. Keine Auseinandersetzung mit dem (angeblichen religiösen) Inhalt des Karfreitags. Würde mir einer meiner Referendare sowas vorlegen, bekäme er von mir keine 4 Pkt.

Was das Ordnungsamt Gießen hier macht nennt der jurist praktische Konkordanz: einen Weg finden, wie alle Beteiligten ihr volles Grundrecht ausleben können. Für das, was Herr Dr. Witteck tut suche ich noch einen Namen.

Lieber Herr Dr. Witteck,

ich verstehe ja, dass christdemokraten manchmal einfach nicht aus ihrer Haut können, aber: den Lösungsansatz des Ordnungsamts Gießen so platt zu machen gehört sich für eine Partei, die sich als Garant der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung ebensowenig wie für einen Vertreter der Exekutive, dessen Aufgabe es sein sollte, die Grundrechte aller Bürger zu wahren und nicht sie zu beschneiden.

Diesen musikalischen Gruß

unterbreitet Ihnen Ihr,

Guido Bockamp

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